Abfindungshöhe
Realistische Einschätzung Ihres Verhandlungsspielraums – statt pauschaler Faustformel.
Rechtsanwalt in München-Pasing · zugelassen seit 1995
Aufhebungsvertrag, Freiwilligenprogramm oder Kündigung?
Ich prüfe Ihr Angebot, bevor Sie unterschreiben – und verhandle nach, wo mehr drin ist. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht.
Realistische Einschätzung Ihres Verhandlungsspielraums – statt pauschaler Faustformel.
Jede Klausel vor der Unterschrift prüfen – Fallstricke erkennen, Nachteile vermeiden.
Netto-Abfindung optimieren und Sperrzeit sowie Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld vermeiden.
Sprinterprämie, Altersteilzeit oder Transfergesellschaft – die Optionen im Vergleich.
Abfindungsberatung München
Die Restrukturierung der Automotive-Branche hat München erreicht: Stellenabbau in Forschung & Entwicklung, IT und Verwaltung, Umbau der Produktion auf E-Mobilität, Verlagerungen ins Ausland. Bei BMW, MAN, Knorr-Bremse und vielen Zulieferern liegen Beschäftigten derzeit Aufhebungsverträge, Freiwilligenprogramme und Vorruhestandsangebote auf dem Tisch – oft mit knappen Fristen.
Wer ein Abfindungsangebot erhält, steht vor einer Entscheidung, die sich nicht mehr rückgängig machen lässt. Mit der Unterschrift geben Sie Ihren Arbeitsplatz und Ihren Kündigungsschutz auf. Ob das Angebot dafür angemessen ist, lässt sich nur beurteilen, wenn man weiß, was Sie ohne Unterschrift in der Hand hätten – und was Steuer, Arbeitsagentur und Rentenversicherung am Ende davon übrig lassen.
Rechtsanwalt Winfried Kaum ist seit 1995 als Anwalt zugelassen, war Mitglied mehrerer Tarifkommissionen und ist seit Jahrzehnten als Prozessanwalt und Verhandlungsführer im Arbeitsrecht tätig – auch vor dem Arbeitsgericht München.
„Unterschreiben Sie nichts im ersten Gespräch. Eine Woche Bedenkzeit kostet Sie nichts – eine voreilige Unterschrift unter Umständen Zehntausende Euro.“
Jetzt Erstberatung buchenReferenzen
„Kompetent, menschlich überzeugend und sehr professionell.“
„Sehr gut,Kompetent und freundlich.“
„Top“
Fragen & Antworten
Kompakte Antworten von Rechtsanwalt Winfried Kaum – zum Aufklappen.
Die vielleicht überraschendste Antwort zuerst: Einen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nicht. Wer gekündigt wird, hat zunächst nur einen Anspruch darauf, dass die Kündigung rechtmäßig ist. Die Abfindung ist im Kern der Preis, den der Arbeitgeber dafür zahlt, dass Sie auf diesen Schutz verzichten.
Die bekannte Faustformel lautet 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Jeder Abfindungsrechner im Internet arbeitet im Grunde mit dieser Formel – und genau darin liegt sein Problem. Sie ist ein Ausgangspunkt, kein Maßstab. In der Praxis bewegt sich der Faktor meist zwischen 0,25 und 1,5, in Restrukturierungsprogrammen großer Konzerne mitunter darüber. Was den Faktor tatsächlich bestimmt:
Mindestens so wichtig wie der Faktor ist die Frage, welches Monatsgehalt zugrunde gelegt wird. Gehören Leistungszulage, Schichtzulagen, variable Vergütung, Erfolgsbeteiligung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Dienstwagen anteilig dazu? In tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie spielt außerdem die ERA-Eingruppierung eine Rolle: Wer zu niedrig eingruppiert ist, erhält eine zu niedrige Abfindung auf eine zu niedrige Basis. Ein Unterschied von wenigen hundert Euro im Monatsgehalt macht bei 20 Dienstjahren schnell fünfstellige Beträge aus.
Mein Rat: Rechnen Sie nicht mit der Faustformel, sondern mit Ihrer konkreten Rechtsposition. Erst wenn klar ist, was Sie ohne Unterschrift in der Hand hätten, lässt sich sagen, ob das Angebot fair ist.
Abfindungshöhe jetzt prüfen lassenViele Abfindungsangebote sehen auf den ersten Blick gut aus – bis die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld sperrt. Zwei Mechanismen sind dabei zu unterscheiden, und beide lassen sich meist vermeiden, wenn der Vertrag richtig gestaltet ist.
Wer sein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag selbst löst, hat seine Arbeitslosigkeit aus Sicht der Arbeitsagentur mitverursacht. Ohne wichtigen Grund verhängt sie eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Gleichzeitig verkürzt sich die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel – bei 24 Monaten Anspruch also um bis zu sechs Monate. Das ist der eigentlich teure Teil.
Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur liegt ein wichtiger Grund in der Regel vor, wenn
Diese Umstände sollten im Aufhebungsvertrag ausdrücklich und zutreffend festgehalten werden. Auch ein gerichtlicher Vergleich nach erhobener Kündigungsschutzklage führt in aller Regel nicht zu einer Sperrzeit.
Endet das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, unterstellt das Gesetz, dass ein Teil der Abfindung Arbeitsentgelt ersetzt. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht dann – höchstens bis zu dem Tag, an dem die Kündigungsfrist abgelaufen wäre, und längstens ein Jahr. Anders als bei der Sperrzeit wird der Anspruch zwar nur verschoben, nicht gekürzt – aber Sie leben in dieser Zeit von der Abfindung. Die einfache Lösung: Beendigungsdatum nicht vor dem Ende der Kündigungsfrist.
Häufig wird eine unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung vereinbart. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bleibt dabei das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bestehen. Achten Sie darauf, dass Resturlaub und Überstunden ausdrücklich mit der Freistellung verrechnet oder gesondert abgegolten werden – und dass ein anderweitiger Verdienst während der Freistellung geregelt ist.
Mein Rat: Sperrzeit vermeiden – in München wie überall – ist in erster Linie eine Frage der Vertragsformulierung und des richtigen Beendigungsdatums. Melden Sie sich zudem spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend, sonst droht eine weitere, eigene Sperrzeit von einer Woche.
Sperrzeitrisiko jetzt prüfen lassenDie Restrukturierung im Automotive-Bereich läuft in München vor allem über Freiwilligenprogramme. Der Stellenabbau im Zuge der E-Mobilität, die Bündelung von Entwicklungsstandorten und der Abbau in F&E, IT und Verwaltung sollen möglichst ohne betriebsbedingte Kündigungen umgesetzt werden – auch weil in vielen Konzernen Standort- oder Beschäftigungssicherungsvereinbarungen mit dem Betriebsrat und der IG Metall bestehen. Das Mittel der Wahl ist das Angebot zum „freiwilligen“ Ausscheiden.
Eine Sprinterprämie (oft auch Turboprämie oder Schnellentscheiderprämie genannt) ist ein Zuschlag auf die Abfindung für alle, die sich innerhalb einer kurzen Frist entscheiden – oder die vorzeitig, vor Ablauf ihrer Kündigungsfrist, ausscheiden. Manche Programme vergeben zudem nur begrenzte Kontingente nach dem „Windhundprinzip“. Der Zweck ist klar: Zeitdruck erzeugen.
In tarifgebundenen Betrieben verhandeln Betriebsrat und IG Metall die Rahmenbedingungen solcher Programme mit. Gewerkschaftsmitglieder erhalten über die IG Metall in der Regel arbeitsrechtlichen Rechtsschutz. Eine IG-Metall-Abfindung im Sinne eines festen Tarifanspruchs gibt es aber nicht – das Programm setzt nur den Rahmen, die individuelle Situation entscheidet. Prüfen Sie insbesondere, ob Ihre ERA-Eingruppierung und alle Zulagen korrekt in die Bemessung einfließen.
Mein Rat: Lassen Sie sich vom Zeitdruck nicht treiben. Die Prämie ist selten so viel wert wie der Schutz, auf den Sie verzichten. Eine anwaltliche Prüfung dauert wenige Tage – die Frist der meisten Programme lässt dafür Raum.
Freiwilligenprogramm jetzt prüfen lassenViele Beschäftigte großer Münchner Arbeitgeber gehen davon aus, dass ein Konzernangebot nicht verhandelbar ist – schließlich gilt das Programm für Tausende. Das stimmt nur zum Teil. Ob es um eine Abfindung bei BMW in München, im Forschungs- und Innovationszentrum (FIZ), um eine Abfindung bei MAN oder bei Knorr-Bremse geht: Die Programmformel ist meist fest, die individuellen Bedingungen sind es häufig nicht.
Spätestens dann, wenn ein schriftliches Angebot oder ein Aufhebungsvertrag auf dem Tisch liegt – und bevor Sie es unterschreiben. Nach der Unterschrift ist ein Aufhebungsvertrag kaum noch angreifbar. Wer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in München oder einen Anwalt für den Aufhebungsvertrag sucht, sollte vor allem auf eines achten: Erfahrung in Abfindungsverhandlungen und vor dem Arbeitsgericht München. Denn das stärkste Argument in jeder Verhandlung ist eine glaubwürdige Einschätzung, wie ein Kündigungsschutzprozess ausgehen würde.
Die Kosten einer Abfindungsberatung sind überschaubar und stehen in keinem Verhältnis zu den Beträgen, um die es geht. Das klären wir für Sie.
Mein Rat: Bringen Sie zum Erstgespräch Arbeitsvertrag, das schriftliche Angebot samt Programmbedingungen, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, die letzte Jahresabrechnung der Erfolgsbeteiligung und – falls vorhanden – Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid mit. Dann lässt sich in einem Termin klären, ob und wo Ihr Abfindungsangebot nachverhandelt werden sollte.
Abfindungsangebot jetzt prüfen lassenErstberatung
Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich kaum zurückholen – und viele Angebote laufen mit knappen Fristen. In einem Erstberatungstermin prüfe ich Ihr Abfindungsangebot, rechne Ihre Alternativen durch und zeige Ihnen, wo Verhandlungsspielraum besteht.
Jetzt Erstberatung buchenRechtsanwalt Winfried Kaum
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